23. Gemeinderatssitzung 17.03.2022

Am Donnerstag, den 17. März fand die 23. Sitzung des Gemeinderats statt.

Zu Beginn stand die Vergabe von Planungsleistungen für die Grundschule und Grundschulturnhalle auf der Tagesordnung.

Die Notwendigkeit eines weiteren Unterrichtsraumes in der Grundschule hat zur Folge, dass der bislang als Vereinsraum genutzte Raum umfunktioniert werden muss. Im Zuge dieser sog. baurechtlichen Nutzungsänderung ist eine Genehmigung erforderlich. Außerdem hat eine brandschutztechnische Ertüchtigung zu erfolgen. Für die dafür erforderlichen Leistungen wurde ein Angebot bei einem entsprechend zur Aufgabenerfüllung geeigneten und leistungsfähigen Architekturbüro eingeholt (Architekturbüro Willems, Edesheim, EUR Angebotssumme: EUR 20.289,50 brutto).

Außerdem sind bei der Turnhalle bauliche Veränderungen notwendig, um den Status als Versammlungsstätte (weniger 200 Personen) aufrechtzuerhalten. Der hierfür ursprünglich gestellte Bauantrag wurde von der Kreisverwaltung abgelehnt. Damit die Turnhallte zukünftig genutzt werden kann, muss entweder die Installation einer Lüftungsanlage oder eine natürliche Fensterlüftung erfolgen. Beide Maßnahmen bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz, weshalb Planungsleistungen erforderlich sind. Da der Umfang dieser Leistungen noch nicht abschätzbar ist, wurde ein Angebot auf Zeithonorarbasis eingeholt (Architekturbüro Willems, Edesheim, Angebotssumme: EUR 14.458,50 brutto).

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Auftrag zur Planung der Nutzungsänderung des Vereinsraums zu schulischen Zwecken und die Planungsleistungen für die Turnhalle an das Architekturbüro Willems, Edesheim vergeben werden. 

Im nächsten Tagesordnungspunkt behandelte der Rat zwei Bauvorhaben.

In der Gartenstraße soll ein vorhandenes Nebengebäude zu einer Wohnung umgenutzt und teilweise umgebaut werden. Der bestehende Stall und die Waschküche sollen künftig als Wohnraum dienen.

Auf einem Grundstück in der Hauptstraße soll die bestehende und bereits genehmigte Planung der Erweiterung und Aufstockung des Wohnhauses inkl. Errichtung eines Edelstahlkamins angepasst und die Kubatur des geplanten Vorhabens reduziert werden.

Die beiden Vorhaben fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Rat erklärt jeweils einstimmig sein Einvernehmen. 

Abschließend gab es folgende Kenntnisgaben

27.03.22 Wahl Verbandsbürgermeister

01.04.22 Waldbegehung, 15:00 Uhr

Veröffentlicht von:
Sabrina Englert