Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab Montag, dem 4. Mai 2020, tritt
die fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in
Kraft. Im Folgenden werden Sie über die wichtigsten Punkte und
Neuerungen informiert:
- Ab Montag dürfen sowohl Friseure als auch Fußpflegeeinrichtungen wieder öffnen. Andere Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie z.B. Piercing-, Tatoo- und Nagelstudios, Kosmetik- und Massagesalons, müssen geschlossen bleiben. Beinhaltet das Angebot einer Körperpflege-Einrichtung mehrere Sparten, so dürfen aber nur diese zwei Tätigkeiten – Haar- und Fußpflege – ausgeübt werden.
- Ab Montag wird auch wieder der Großhandel geöffnet, also auch alle Geschäfte, die eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern überschreiten. Achten Sie dabei weiterhin auf den Mindestabstand von 1,5 m. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist sowohl im Geschäft als auch in der Warteschlange vor der jeweiligen Einrichtung verpflichtend.
- Die Dürchführung von Veranstaltungen jeglicher Art bleibt weiterhin untersagt.
- Ab Sonntag, dem 03. Mai 2020, ist das Abhalten von Gottesdiensten
theoretisch wieder erlaubt. Das Ganze muss jedoch unter sehr strengen
Sicherheitsvorkehrungen abgehalten werden. Das Tragen einer
Mund-Nasenschutz-Maske ist obligatorisch, außerdem muss der
Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden können. Zudem wird es
wahrscheinlich zu einer Anmeldungs-Pflicht kommen, sodass im Falle einer
Infektion die Infektionskette rasch und vollständig nachvollzogen
werden kann. Um eine Übertragung des Virus durch Speichel-Tröpfchen zu
verhinden, wird auch der Gemeindegesang untersagt sein.
Da diese strengen Sicherheitsmaßnahmen eine große organisatorische Herausforderung darstellen, kann diese Woche in Kuhardt noch kein Gottesdienst stattfinden. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden Ihnen diese sofort mitgeteilt! - Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder geöffnet werden. Natürlich gilt auch hier: Bitte Abstand halten und nur mit Personen des eigenen Hausstandes bzw. mit maximal einer weiteren Person, die nicht Ihrem Hausstand angehört, unterwegs sein!
- Ab dem 04. Mai 2020 wird der Schulbetrieb in einem gestuften Verfahren, beginnend mit den Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Klassen- und Jahrgangsstufen sowie mit der Klassenstufe 4 der Grundschulen, wieder aufgenommen. Weitere Klassenstufen folgen nach.
- Bildungsangebote an Musikschulen, ausgenommen Gesangsunterricht, dürfen durchgeführt werden, wenn nicht mehr als drei Personen einschließlich des Lehrpersonals beteiligt sind.
- Die Maskenpflicht wird auf weitere Bereiche ausgedehnt: Beim Abhol- und Lieferservice müssen sowohl Abholende als auch Liefernde eine Nasen-Mund-Bedeckung tragen. Außerdem ist das Tragen einer solchen Maske nicht nur in Einzelhandelsgeschäften, sondern auch in Warteschlangen vor diesen Geschäften verpflichtend.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und weiterhin alles Gute! #xundbleiwe
Die vollständige Corona-Bekämpfungsverordnung können Sie hier lesen: