Maskenpflicht in RLP

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie wahrscheinlich schon mitbekommen haben, wird ab Montag (27. April) auch in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht eingeführt. Unter einer solchen Maske ist ein Nasen- und Mundschutz zu verstehen, durch den die Ausbreitung des Corona-Virus gehemmt werden soll. Dabei gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen bzw. wenn Sie sich in Geschäften aufhalten. Indem Sie dieser Pflicht nachkommen, schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Mitmenschen.

Aktuell kann die hohe Nachfrage an Nasen-Mundschutz-Masken nicht gedeckt werden. Als Alternative sind auch Schals oder sogenannte Buffs erlaubt, die Sie über Mund und Nase ziehen können. Wer also bis nächsten Montag keine Maske auftreiben kann, muss aus keinem Grund in Panik verfallen und handelt nicht gesetzteswidrig, wenn er auf die zuvor genannten Alternativen zurückgreift.

Sowohl Einmalmasken als auch selbst angefertigte Stoffmasken können Sie in unserer Pfalz Apotheke in Kuhardt erwerben. Aufgrund der hohen Nachfrage wird hier eine Reservierungsliste geführt, in die Sie sich auch einschreiben lassen können. Zudem gibt es einige fleißige Näherinnen in unserem Dorf, die selbst hergestellte Masken vergeben.

Im Notfall können solche Masken auch selbst gebaselt werden. Hierbei können Ihnen die folgenden Videos helfen: 

Nicht zuletzt wollen wir von Masken abraten, die zu Wucherpreisen verkauft werden. Diese weisen meist eine sehr schlechte Qualität auf und erfüllen somit nicht ihren Zweck.

Zum Schluss möchten wir trotzdem noch einmal betonen: Nur weil nun eine Maskenpflicht eingeführt wurde, ist der Mindestabstand von 1,5 m nicht von geringerer Wichtigkeit! Abstand und das konsequente Einhalten der Hygiene-Regeln ist weiterhin das A und O zur Überwindung dieser Pandemie!

Bitte bewahren Sie Ruhe, es gibt keinen Grund zur Sorge, wenn Sie sich an alle Regeln halten!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und weiterhin gute Gesundheit!

#xundbleiwe